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BAföG, das Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG, das Bundesausbildungsförderungsgesetz, bedeutet eine staatliche Förderung von Ausbildungen, um auch Kindern aus einkommensschwachen Familien, im Zuge der Chancengleichheit, die bestmögliche Ausbildung zugute kommen zu lassen. Gefördert werden Erstausbildungen an Fachhochschulen oder Universitäten, Akademien und Höheren Fachschulen.

Weiterhin können Ausbildungen in Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendschulen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernstudien gefördert werden. Mit einigen Einschränkungen können auch Auslandspraktika/-studien unterstützt werden. Schüler/innen bekommen die Förderung Komplettzuschuss ohne Rückzahlung. Studenten an Akademien, Hoch- und Fachhochschulen erhalten i.d.R. je 50% als Zuschuss und als unverzinsliches Darlehen des Staates (Höchstgrenze der Rückzahlung 10.000,-- Euro), es besteht aber auch die Möglichkeit eines verzinslichen Bankdarlehens.

Wenn die Ausbildung und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wenden sich Schüler an das Ausbildungsförderungsamt am Wohnort ihrer Eltern, Auszubildende an Kollegs, Akademien, Höheren Fachschulen und Abendschulen an das örtliche Ausbildungsförderungsamt und Studenten an das BAföG-Amt des Studentenwerkes. Die Höhe des Zuschusses variiert, je nach Voraussetzungen, z. Bsp. bewegt sich für Studenten einer Universität der Bafög-Betrag zwischen 432,-- und 585,-- Euro. Der BAföG-Bedarf hängt ab von der Art der Ausbildung, Wohnverhältnissen, Studien-/Ausbildungsort, Unterhaltspflicht der Eltern(?) und Zuschuss zur KV/PV. Genauere Informationen erhält man bei o.g. Stellen, Richtwerte findet man im Internet unter dem Begriff BAfö G-Rechner.

Die Rückzahlung beginnt nach Ablauf von fünf Jahren nach Förderungshöchstdauer. Zu entrichten sind vierteljährliche Raten. Folgendes ist noch zu beachten: Nach fünf Semestern muss man durch Leistungsnachweise beweisen, dass das Studium erfolgreich verläuft. Ausserdem sind bei der Antragstellung Schummeleien bzgl. Vermögensangaben unbedingt zu vermeiden, da sie unter bestimmten Umständen empfindliche Strafen zur Folge haben.

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